Liefer- und
Geschäftsbedingungen Werner OTTO Reisefotografie Bildarchiv
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen
Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom
Fotografen Werner OTTO durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und
Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit
Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen
Werner OTTO durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des
Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB
widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären.
Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei
denn, dass der Fotograf Werner OTTO diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer
laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle
zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen
Werner OTTO.
II.
Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem
Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in
welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für
elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es
sich bei dem vom Fotografen Werner OTTO gelieferten Bildmaterial um
urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i. S. v. § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG
handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene
Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu
vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial
bleibt Eigentum des Fotografen Werner OTTO, und zwar auch in dem Fall, dass
Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial
sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu
geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung
weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der
gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials
betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls
gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet
zugegangen.
III.
Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich
nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte,
medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert
vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das
jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich
das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem
vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder
Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus
den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das
Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des
Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende
Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist
honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des
Fotografen Werner OTTO. Das gilt insbesondere für:
- Zweitverwertung oder
Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, Produkt begleitenden
Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
- jegliche Bearbeitung,
Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
- die Digitalisierung,
Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art
(z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien
wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.),
soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem.
Ziff.III 3. AGB dient,
- jegliche Vervielfältigung
oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen
Datenträgern,
- jegliche Aufnahme oder
Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in
anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische
Archive des Kunden handelt),
- die Weitergabe des
digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf
Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur
Herstellung von Hard Copies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials
durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur
Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen Werner OTTO und nur bei
Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet,
nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt,
die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht
auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
IV. Gewährleistung / Haftung
1. Allgemeines
Der Fotograf Werner OTTO übernimmt
keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder
Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechendes Release-Formular beigefügt.
Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie
die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc.
obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie
die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
2. Spezielle Bestimmungen zur
Gewährleistung / Haftung
Soweit durch die Mitarbeit ein
bestimmter Erfolg geschuldet wird (Werkvertrag), gilt hinsichtlich der
Gewährleistung: Sofern das gelieferte Material mangelhaft ist, kann der Kunde
zunächst nur eine Nachbesserung verlangen. Der Mangel ist innerhalb von zwei
Werktagen nach Erhalt der Sendung telefonisch und nach weiteren drei Werktagen
schriftlich mitzuteilen; bei technischen und sonstigen verdeckten Mängeln
innerhalb von zehn Tagen ab Entdeckung in schriftlicher Form. Soweit eine
Nachbesserung nicht möglich, fehlschlägt oder kostenmäßig unverhältnismäßig
ist, kann der Kunde nur das Honorar hinsichtlich des jeweilig mangelhaften
Beitrags mindern oder vom einzelnen Auftrag zurücktreten, weitergehende
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die gleichen Regelungen gelten,
wenn ein Nutzungsrecht an einem bereits erstellten Beitrag eingeräumt wird
(Kaufvertrag).
Soweit durch die
Mitarbeit ein bestimmter Dienst geschuldet wird (Dienstvertrag), ist eine
Gewährleistung ausgeschlossen.
Der Kunde trägt die
alleinige presse-, zivil-, datenschutz- und strafrechtliche Verantwortung für die
Veröffentlichung von Beiträgen, einschließlich des Umgangs mit Beiträgen oder deren Inhalten in seinem Verantwortungsbereich vor oder nach der Veröffentlichung (Redaktion und übriger Betrieb sowie bei Weiterübertragung der Rechte an Dritte). Der Fotograf Werner OTTO übernimmt daher ohne weitere
Abrede keine Gewähr für die Rechte Dritter wegen einer Veröffentlichung durch
den Kunden, wenn diese Dritten in veröffentlichten Beiträgen erwähnt oder
abgebildet werden, weiterhin auch keine ausdrückliche oder stillschweigende
Gewähr für deren Persönlichkeits-, Datenschutz-, Marken-, Urheberrechts- und Eigentumsrechte
sowie sonstige Ansprüche oder Bußgelder infolge einer Veröffentlichung durch den Kunden oder einen sonstigen Umgang des Kunden mit den Beiträgen vor oder nach der Veröffentlichung (Redaktion und übriger Betrieb sowie bei Weiterübertragung der Rechte an Dritte). Für
die Klärung solcher Rechte ist regelmäßig der Kunde verantwortlich; der Kunde
muss die eventuellen Kosten einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit einer
Veröffentlichung tragen. Sofern zwischen dem Fotografen Werner OTTO und dem
Kunden streitig ist, ob eine Gewähr für bestimmte Rechte Dritter übernommen
wurde oder was als bestimmungsmäßige Eigenschaft des Materials und zulässiger
Verwendungszweck vereinbart wurde, ist der Kunde beweispflichtig für den Inhalt
der Abreden, diese sind stets schriftlich zu treffen.
Soweit Dritte bzw. staatliche
Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials (Veröffentlichung einschließlich des Umgangs mit Beiträgen oder deren Inhalten in seinem Verantwortungsbereich vor oder nach der Veröffentlichung - Redaktion und übriger Betrieb - durch den
Kunden Ansprüche erheben oder presse-, datenschutz- und strafrechtliche Sanktionen einleiten
oder durchsetzen, hat der Kunde den Fotografen Werner OTTO von allen damit
verbundenen Kosten freizustellen, es sei denn, den Fotografen Werner OTTO
trifft die Haftung gegenüber dem Kunden nach den vorstehenden Absätzen. Das
gilt auch dann, wenn der Kunde die Rechte am Beitrag an Dritte überträgt.
Der Kunde wird auf die Möglichkeit
hingewiesen, eine Vermögensschadenshaftplichtversicherung für Berichterstattung
(in Wort und/oder Bild und/oder Ton) abzuschließen. Informationen hierzu sind
erhältlich beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV),
Wilhelmstraße 43 / 43G, 10117 Berlin, Tel. 030/2020 5000, Fax 030/2020 6000,
E-Mail
Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
, www.gdv.org. Alternativ kann der Kunde mit dem Fotografen
Werner OTTO vereinbaren, dass dieser für einen zu vereinbarenden Aufschlag auf
das Honorar das Risiko hinsichtlich eines genau definierten Verwendungszwecks
übernimmt, eine solche Vereinbarung ist stets schriftlich festzuhalten.
Es wird zugleich darauf hingewiesen, dass eine Versicherung gegen Bußgelder (z.V. der Datenschutzbehörden) nicht möglich erscheint und daher von den vorgenannten Versicherungsmöglichkeiten in der Regel nicht erfasst wird, d.h. der Kunde entsprechende Vorsorgeposten selbst zu bilden hat, mit denen solche Kosten selbst aufgebracht bzw. der Fotograf Werner OTTO von Kosten freigestellt werden kann.
Der Fotograf Werner OTTO haftet nicht
für Schäden, die beim Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der vom Fotografen
Werner OTTO angelieferten Dateien eintreten, sei dies durch Computerviren in
oder an E-Mails oder vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten
Anhängen, in oder in Verbindung mit angelieferten Datenträgern oder aus/in an
Anlagen des Kunden angeschlossenen Geräten des Fotografen Werner OTTO. Der
Kunde ist verpflichtet, seine Computer- und sonstigen Digitalsysteme durch
Virenschutzprogramme und weitere branchenübliche Maßnahmen zu schützen und
diese Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten, soweit dies
technisch umsetzbar und zumutbar ist.
Der Kunde wird
durch den Fotografen Werner OTTO darauf hingewiesen, dass der Kunde gegen das
Risiko von Betriebsstörungen oder –ausfall wegen Computerviren oder vergleichbaren
Störungen eine Betriebsausfallversicherung oder eine vergleichbare Versicherung
abschließen kann. Informationen erhält der Kunde hierzu beim Gesamtverband der
Deutschen Versicherungswirtschaft, Adresse siehe oben.
Von den Einschränkungen
der Gewährleistung bei Werk- und Dienstleistungen bzw. Kaufgegenständen
(Rechten) ausgenommen sind Mängel und Mangelfolgeschäden, die der Fotograf
Werner OTTO oder seine Erfüllungsgehilfen durch eine vorsätzliche oder grob
fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt haben oder wenn der Fotograf Werner
OTTO Mängel arglistig verschwiegen hat oder aber die Mängelfreiheit garantiert
hat. Ferner sind ausgenommen Schäden für Leben, Körper oder Gesundheit aufgrund
vorsätzlicher und fahrlässiger Pflichtverletzung durch den Fotografen Werner
OTTO oder seine Erfüllungsgehilfen. Die Gewährleistung bei Kauf- und
Werkverträgen ist zudem nicht ausgeschlossen, wenn eine vertragswesentliche
Hauptpflicht des Fotografen Werner OTTO verletzt wurde.
V.
Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar.
Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen
Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das
Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für die
einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3.
oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt
sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende
Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für
erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im
Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist
auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte
Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als
Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer
abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EUR 75,00 pro Aufnahme an.
5. Eine Aufrechnung oder die
Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist
außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen
Gegenforderungen.
VI.
Rückgabe des Bildmaterials
1. Das Bildmaterial ist in der
gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten
Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert
zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der
3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen Werner OTTO.
2. Überlässt der Fotograf Werner
OTTO auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial
lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in
Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines
Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere
Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie
vom Fotografen Werner OTTO schriftlich bestätigt worden ist.
3. Die Rücksendung des Bildmaterials
erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der
Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des
Transports bis zum Eingang beim Fotografen Werner OTTO.
VII.
Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten
(ohne Zustimmung des Fotografen Werner OTTO erfolgten) Nutzung, Verwendung,
Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine
Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich
weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem,
unvollständigem, falsch plaziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk
ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe
des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in
Ziff.VI.1.oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von
- EUR 0,25 pro Tag und Bild
für s/w- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate
- EUR 1,00 pro Tag und Bild
für Dias, Negative oder andere Unikate.
4. Für beschädigtes, zerstörtes oder
abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass der
Fotograf Werner OTTO die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von
- EUR 40,00 pro s/w- oder
Color-Abzug oder KB-Dia-Duplikat
- EUR 125,00 pro Mittel- oder
Großformat-Dia-Duplikat
- EUR 500,00 pro Dia-Original,
Negativ oder anderem Unikat
- EUR 1000,00 pro nicht
wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze
entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren
Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen.
Grundsätzlich bleibt beiden
Vertragsparteien der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer
Schaden eingetreten ist.
5. Bei fehlendem Belegexemplar oder
bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild
an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine
Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
6. Durch diese Zahlungen gemäß
Ziffer VII. werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
VIII.
1. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins
Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu
diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw.
Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die
ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu
ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am
nächsten kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist,
wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen Werner OTTO.
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